Erstgespräche sind nicht kostenfrei und ich verrechne für eine erste Beratung € 220,- zuzügl. USt die Stunde. In dieses Erstgespräch fällt eine erste allgemeine Einschätzung zu den gestellten Fragen im jeweiligen Rechtsgebiet. Gerne stehe ich für eine telefonische Erstberatung unter +43 (0)660/ 7050442 zur Verfügung.

Ein Honorar ist grundsätzlich Vereinbarungssache.

Es besteht die Möglichkeit eine Pauschale zu vereinbaren. Dies jedoch nur dann, wenn die Sache und der Aufwand für mich einschätzbar ist.

Je nach Sach- und Rechtslage und dem damit verbundenen Aufwand, besteht die Möglichkeit eine Honorarabrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz oder nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis eines Stundensatzes (die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 15 Minuten) zu vereinbaren.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und diese Deckung in Ihrem Fall erteilt, in einem Verfahren in der Regel auch meine Vertretungskosten direkt mit der Versicherungsanstalt abgerechnet.