Liegenschafts- und Immobilienrecht:

Ich begleite in allen Phasen von Immobilienprojekten. Angefangen von der Planungs- und Entwicklungsphase  bis hin zur Verwertungsphase.

Planungs- und Entwicklungsphase: z.B. Prüfung allfälliger grundbücherlicher Lasten oder der Eigentumsverhältnisse, Errichtung oder Prüfung von Kauf-, Baurechts- oder Servitutsverträgen. Sofern erforderlich bereite ich auch für Gemeinschaftsprojekte Kooperationsverträge vor.

Verwertungsphase:  Beratung und Vertretung z.B. bei Abverkauf von Wohnungen nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG), Errichtung vom Wohnungseigentumsvertrag und Begründung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Laufende Verwaltung: wie z.B. Erstellung von Mietverträgen nach Maßgabe z.B. vom Mietrechtsgesetz (MRG), Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder vom Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

Aufgrund meines beruflichen Werdegangs und Tätigkeit bei der Mietervereinigung Österreichs und für bedeutende Gemeinnützige Bauvereinigungen habe ich Erfahrung bei der Vertretung der Rechtsinteressen einerseits aus Mieter- als auch Vermietersicht. Dies ist ein großer Vorteil sowohl bei der Vorbereitung und Errichtung von Verträgen als auch bei Verfahren vor Schlichtungsstellen oder Gerichten.

Zivil- und Zivilprozessrecht:

Dazu gehören zum Beispiel gerichtliche Streitigkeiten; Exekutionsrecht; Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht aber auch Verkehrsunfälle und vieles mehr.

Familienrecht:

Nur bei bestehendem Vertrauen ist das Teilen von privaten und intimen Erfahrungen möglich. Gerade im Familienrecht muss zwischen Mandant:innen und Anwalt ein gutes Vertrauensverhältnis bestehen. Der Weg dorthin entsteht durch ehrliche und offene Kommunikation und wechselseitige Wertschätzung.

Mittlerweile zählen binational/ bikulturelle Ehen und Paare zur gesellschaftlichen Realität in Österreich. Insbesondere bei binationalen/bikulturellen Ehen bzw. Beziehungen sind Kenntnis von Sprache, unterschiedlichen Traditionen und Rollenbildern sowie gesellschaftlichen Erwartungen von Vorteil. Nachdem ich selbst türkische Wurzeln habe, setze ich mich bei binationalen Ehen und Beziehungen für eine kultursensible Beratung und Vertretung ein.

Ich verstehe kulturelle Unterschiede und weiß, wo Missverständnisse entstehen können. Dies hilft bei der Beratung und beim Finden von fairen Lösungen und Ergebnissen. Ein Streit ist nicht immer zielführend, aber meine Mandant:innen können sich sicher sein, dass ich mich zu 100 % in einem Scheidungs-, Obsorge-, Unterhalts oder Aufteilungsfall für sie einsetze!

Oft verlangen Krisen eine rasche Intervention um z.B. die körperliche Sicherheit oder das Vermögen zu schützen. Auch in solchen Fällen bin ich für Sie da!

Strafrecht:

Ein Strafverfahren ist für alle Betroffenen eine große Belastung. Die Unsicherheit, was passieren könnte und der Kontakt mit der Polizei sind nur ein kleiner Teil davon. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich eine Anwältin beizuziehen, um Ihre Rechte zu wahren. Das betrifft bereits die erste Einvernahme bei der Polizei nach einer Festnahme oder Untersuchungshaft. In allen Fällen kann ich Sie unterstützen, um die für Sie unangenehme Situation zu verbessern.

Egal ob sie Opfer eines Verbrechens sind oder einer Straftat beschuldigt werden, ich setze mich für ihre Rechte ein.